Mehrere Richter sitzen in einem Gerichtssaal mit einem großen Bildschirm auf dem "Massenverfahren ORF" steht
Robert Zerbe / Mehrere Richter sitzen in einem Gerichtssaal mit einem großen Bildschirm auf dem "Massenverfahren ORF" steht / ComfyUI - flux1-schnell-fp8

Verfassungsgerichtshof erklärt ORF-Beitrags-Verfahren zu „Massenverfahren“

Dieser Blogbeitrag enthält, mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Todor-Kostic, Informationen zum Thema Erklärung des ORF-Beitrags-Verfahren zum Massenverfahren.

 

🔴 BREAKING NEWS: VFGH ERKLÄRT ORF-BEITRAGS-VERFAHREN ZU „MASSENVERFAHREN“❗️
WAS BEDEUTET DAS❓ ¹

🔻Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit beigefügtem Beschluss (Download ²) vom 11.03.2025, E 4624/2024, gem. § 86a VfGG, ausgesprochen, dass Grund zur Annahme besteht, beim VfGH werde eine erhebliche Anzahl von Beschwerden gegen die Vorschreibung des ORF-Beitrages eingebracht. Demzufolge werden alle beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Verfahren zum Zeitpunkt der (noch vorzunehmeden) Kundmachung des Bundeskanzlers im Bundesgesetzblatt unterbrochen. Dazu gehören auch alle Verfahren, die aufgrund von über das Rechtschutzpaket der Kanzlei Todor-Kostic Rechtsanwälte eingebrachte Beschwerden eingeleitet wurden, welche aktuell zu hunderten noch offen sind.
 
🔻In den bisher beim VfGH eingelangten Beschwerden behaupteten die Beschwerdeführer, ihre verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz und auf Unversehrtheit des Eigentums würden durch den ORF-Beitrag verletzt. Zudem würden das ORF-Beitrags-Gesetz 2024 und das ORF-Gesetz gegen das Bestimmtheitsgebot der Bundesverfassung verstoßen. Es sei unsachlich, dass die Beitragspflicht auch dann eintrete, wenn man keine ORF-Angebote konsumiere oder diese nicht konsumieren könne. Alle diese Argumente, die auch in den über das Rechtschutzpaket eingebrachten Beschwerden enthalten sind, prüft der VfGH derzeit. Dazu sollen auch konkrete Rechtssätze veröffentlicht werden.
 
❓Was bedeutet dies konkret:
 
▪️Das Bundesverwaltungsgericht darf diese ORF-Beitrags-Verfahren erst fortsetzen, wenn der VfGH über die Verfassungsmäßigkeit des ORF-Beitrages entschieden hat, sofern es sich nicht um Zwischenverfügungen handelt, die durch das bevorstehende Erkenntnis des VfGH nicht beeinflusst sein können (§ 86a Abs 3 Z 1 a VfGG).

▪️ Die Beschwerdefrist (gemeint wohl an den VfGH gegen Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichts) beginnt nicht zu laufen; eine laufende Beschwerdefrist wird unterbrochen (§ 86a Abs 3 Z 1 b VfGG). Achtung: Diese Anordnung bezieht sich unseres Erachtens nur auf Fristen für Beschwerden an den VfGH und nicht auf Beschwerden gegen Bescheide der OBS, da durch dieses Rechtsmittel das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht erst anhängig gemacht wird.

▪️Ebenso besteht offenbar keine Fristenhemmung für Revisionen beim VwGH, weil in § 86a Abs 3 Z 1 b VfGG expressis verbis nur von Beschwerden (gemeint wie erwähnt wohl nur an den VfGH) die Rede ist. Die von der Kanzlei Todor-Kostic Rechtsanwälte zuletzt ausgearbeitete Revision (Wir danken allen Spendern ganz herzlich!), welche beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) am kommenden Montag eingebracht wird, bleibt daher aufrecht!
 
⛔️ Wir bitten, diese Erstauskünfte noch mit Unverbindlichkeit zur Kenntnis zu nehmen, da diese noch unter Vorbehalt von Änderungen aufgrund weiterer Recherchen stehen. Sobald wir Neuigkeiten für Sie haben, werden wir uns wieder melden! Nach unserem derzeitigen Rechtsverständnis der Gesetzeslage sind Bescheide der OBS trotz dieses erklärten Massenverfahren im Zweifel weiter zu bekämpfen! Dies, um eine Rechtskraft und Vollstreckbarkeit des ORF-Beitrags zu vermeiden und ein Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig zu machen, welches dann mit der Kundmachung des gegenständlichen VfGH-Beschlusses als unterbrochen gilt!

👉 Wenn Sie noch zusätzliche Informationen zu diesem Thema haben oder Diskussionsbeiträge dazu schreiben oder Fragen stellen wollen, folgen Sie bitte auch dem Grundrechtsblog von Alexander Todor-Kostic unter t.me/AlexanderTodorKostic

 

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Auch diverse Zeitungen haben das Thema bereits aufgegriffen.

 

ORF-Beitrag: VfGH setzt gegen Flut an Beschwerden auf "Massenverfahren"

Der Verfassungsgerichtshof prüft die ORF-Finanzierung auf Verfassungskonformität und bremst gleichzeitig die Flut von (gleichlautenden) Beschwerden gegen den ORF-Beitrag.
MSN Artikel lesen

 

Gebührenstreit eskaliert: VfGH friert alle ORF-Verfahren ein

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einen außergewöhnlichen Schritt gesetzt: Die Vielzahl von Beschwerden gegen das umstrittene ORF-Beitragsgesetz sowie gegen den Paragraphen 31 des ORF-Gesetzes wurde zu einem sogenannten “Massenverfahren” erklärt.
exxpress Artikel lesen

 

Der Anwalt Beneder hat sich zum Thema auch in einem Video geäußert.
Darin beschreibt er unter anderem, dass zum ORF-Beitrag anhängige Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht unterbrochen werden müssen, bis über die Verfassungsmäßigkeit des ORF-Beitrags entschieden wurde ³.
YouTube-Video anschauen

 

Meinung:
Es ist auf der einen Seite erfreulich, dass laufende Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht unterbrochen werden und auf der anderen Seite noch ausstehende Verfahren nicht sofort mit ähnlichen Begründungen vom Bundesverwaltungsgericht einfach abgelehnt werden.
Es wird Zeit, dass viele dringende Rechtsfragen endlich geklärt werden. Ein paar dieser Fragen findet ihr hier.

 

¹ Quelle: https://t.me/StopppORFBeitrag/749
² Quelle: https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Beschluss-E-4624_2024-vom-11.03.2025.pdf
³ Quelle: https://www.vfgh.gv.at/medien/ORF-Beitrag-Masseverfahren.de.php

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