Bitte um Unterstützung
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Mein Beschwerde- & Klageweg
Hier findet ihr meinen Beschwerde- & Klageweg, den ich bereits gegangen bin oder noch gehen werde.
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Die Informationen auf dieser Seite dienen auch dazu, euch über Erfolge sowie Fehlschläge zu informieren und euch zu ermutigen, ebenfalls Widerstand zu leisten.
Eine alternative Form des Widerstandes besteht in der Fragensammlung zur OBS. Nutzt diese Fragen und schickt der OBS hin und wieder einen höflichen Brief, mit der Bitte um Beantwortung einer oder mehrerer Fragen.
P.S. Vergesst nicht, den Brief als Einschreiben zu verschicken. ;-)
Persönliche Informationen wurden in den Abbildungen geschwärzt, um alle Persönlichkeitsrechte zu wahren.
Inhaltsverzeichnis
Datenschutzbeschwerde I
Kosten:
0 €
Status:
Verfahren eingestellt
Die Datenschutzbeschwerde I bezieht sich auf den Verstoß gegen geltendes Recht.
Inspiriert wurde sie durch ein YouTube-Video der Anwälte Höllwarth & Scheer. Darin stellten sie die nicht unwesentliche Frage, ob es überhaupt rechtens ist, dass die OBS bereits vor dem 01.01.2024 Briefe verschickte und darin sogar zugab, dass sie die Daten aus dem zentralen Melderegister hatte.
Die Datenschutzbeschwerde I hatte ich Online eingebracht. Dabei hatte ich natürlich das Pflichtfeld "Sachverhalt" ausgefüllt. Daher war ich überrascht, einen Mangelbehebungsauftrag zum Sachverhalt zu erhalten.
Ich antwortete also auf die E-Mail und kopierte einfach den Sachverhalt aus der Datenschutzbeschwerde I hinein.
Tipp:
Speichert euch nach dem Einbringen einer Datenschutzbeschwerde das ausgefüllte Formular als PDF ab. Eine entsprechende Möglichkeit wird euch auf der Webseite nach dem Abschicken angeboten.
Die Seite 2 des Mangelbehebungsauftrags beinhaltete nur allgemeine Informationen.
Bis zur nächsten Mitteilung mit Relevanz von der Datenschutzbehörde bzgl. der Datenschutzbeschwerde I hatte es dann fast einen Monat gedauert.
Zwischendurch hatte ich immer wieder mit der Datenschutzbehörde Kontakt, weil sie meine im selben Monat per Brief eingereichte Datenschutzbeschwerde II als "doppelt protokolliert" ansah.
Obwohl der Inhalt verschieden war, stellte die Datenschutzbehörde das Verfahren der Datenschutzbeschwerde II einfach ein. Von der fälschlichen Einstellung hatte ich mich natürlich nicht iritieren lassen aber dazu mehr weiter unten in der Datenschutzbeschwerde II.
Ungefähr in der Mitte dieses Schreibens könnt ihr den Sachverhalt der Datenschutzbeschwerde I lesen. Vergleicht diesen mit dem Sachverhalt der Datenschutzbeschwerde II und macht euch selbst ein Bild, ob beide Beschwerden als "doppelt protokolliert" angesehen werden können...
Auf Seite 2 wurde es dann spannend!
Hier schrieb mir die Datenschutzbehörde, dass die GIS zum 01.01.2024 in die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) geändert wurde und dies bedeute, dass lediglich der Firmenname geändert wurde und ich doch die konkrete Rechtsverletzung angeben soll.
So langsam fühlte ich mich etwas veräppelt, nachdem ich mehrmals den Sachverhalt der Datenschutzbeschwerde I geschildert hatte.
Ich zog dann meine Beschwerde zurück, weil ich von Seiten der Datenschutzbehörde keinen Willen zur Unterstützung sah.
Ein paar Wochen später las ich mir noch einmal die Mitteilung durch und kam dadurch auf die Idee für eine weitere Datenschutzbeschwerde.
Der Briefkopf und Inhalt des Anmeldungsbriefs trägt den Titel OBS und ist vom 22.12.2023 aber die Umbennenung erfolgte erst zum 01.01.2024, wie mir die Datenschutzbehörde in dieser Mitteilung geschrieben hatte.
Die Datenschutzbeschwerde III werde ich zu gegebener Zeit einreichen und auch hier dokumentieren.
Der Vollständigkeit halber ist hier noch die Mitteilung zur Einstellung des Verfahrens, nachdem ich die Beschwerde zurückgezogen hatte.
Datenschutzbeschwerde II
Kosten:
0 €
Status:
Beschwerde abgewiesen
Bei der Datenschutzbeschwerde II geht es um den Verstoß gegen die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten & Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung.
Inspiriert wurde die Datenschutzbeschwerde II durch einen Artikel der Rechtsanwälte für Grundrechte - Anwälte für Aufklärung.
Hier könnt ihr die aktualisierte Mustervorlage, mit freundlicher Genehmigung der MfG Österreich, herunterladen.
Für die Datenschutzbeschwerde II verwendete ich die Mustervorlage der MfG Österreich, siehe oben, und schickte es per Post an die Datenschutzbehörde.
In der Datenschutzbeschwerde I hatte ich bereits angedeutet, dass das Verfahren der Datenschutzbeschwerde II eingestellt wurde, weil die Datenschutzbehörde meine im selben Monat online eingereichte Datenschutzbeschwerde I als "doppelt protokolliert" ansah.
Ich schlug mich dann mehere Wochen mit der Datenschutzbehörde rum, bis sie endlich die zwei unterschiedlichen Sachverhalte verstanden hatte und getrennt voneinander behandelte.
Die Freude währte allerdings nur kurz, da ich auch zur Datenschutzbeschwerde II einen Mangelbehebungsauftrag bekam.
Ich war kurz vor dem Explodieren, als ich wieder las, dass der Sachverhalt fehlte. Ich kopiert den Sachverhalt erneut in eine E-Mail. Da ich den fettgedruckten Absatz zu diesem Zeitpunkt noch nicht verstand, ignorierte ich ihn.
Weiter unten dazu dann mehr.
Die Seite 2 des Mangelbehebungsauftrags beinhaltete nur allgemeine Informationen.
Es ging wieder eine Woche mit Warten ins Land, dann bekam ich einen neuen Mangelbehebungsauftrag. Ich war begeistert...nicht.
Es wurde erneut gefragt, ob ich das Formular ausgefüllt hatte. Diesmal war das Wort "beigelegte" ergänzt und mit der hier ersichtlichen ausführlicheren Beschreibung war mir nun klar, dass damit das Anmeldeformular der OBS gemeint war.
Ich antworte also kurz und knapp per E-Mail, dass ich das Formular nicht ausgefüllt hatte.
Auf Seite 2 ganz oben zeigte mir die Datenschutzbehörde dann gnädiger Weise noch eine andere Möglichkeit der Beschwerde auf. Ein amtswegiges Prüfverfahren.
Ich werde mir das Thema anschauen, überlegen ob ich dieses einleite und dann natürlich auch hier dokumentieren.
Die Beschwerde wurde dann nach meiner letzten Antwort per E-Mail leider als unbegründet abgewiesen, da das Anmeldeformular der OBS nicht ausgefüllt wurde.
Details dazu siehe Seite 4 & 5.
Auf Seite 2 wurde die Begründung für die Abweisung ausführlich beschrieben.
Auf Seite 3 waren nur zwei Abbildungen vom leeren Anmeldeformular der OBS abgebildet. Warum auch immer diese so abgeschnitten und geteilt waren...
Interessanterweise war es nicht das von mir mitgeschickte Formular sondern von irgendjemand anderem. Auch unterschied sich das hier abgebildete Formular von meinem. Es fehlte der OBS Briefkopf, der Bundesadler war auf der linken Seite und die Möglichkeit zur elektronischen Vorschreibung fehlte.
Wenn ihr euch das Anmeldeformular der OBS anschauen möchtet, welches ich bekommen hatte, findet ihr dieses hier.
Auf Seite 4 wurde es dann spannend!
Im unteren Drittel war beschrieben, dass die Daten erst verarbeitet werden müssen, damit man eine Beschwerde einreichen kann.
Ich muss also ein Formular ausfüllen, meine Daten werden dann rechtswidrig verarbeitet und dann kann ich Beschwerde einreichen? Alles klar...
Dann werde ich doch lieber zu gegebener Zeit ein amtswegiges Prüfverfahren einleiten.
Auf Seite 5 standen dann noch ein paar Paragraphen vom ORF-Beitrags-Gesetz 2024.
Die Seite 6 des Bescheids beinhaltete nur allgemeine Informationen.
Datenschutzbeschwerde III
Kosten:
0 €
Status:
Coming Soon
Die Datenschutzbeschwerde III wird sich damit beschäftigen, dass die GIS Briefe mit dem OBS Briefkopf vor dem 01.01.2024 verschickt hatte, obwohl die Umbenennung erst am 01.01.2024 erfolgte.
Meiner Meinung nach ein rechtswidriges Verhalten.
Datenschutzbeschwerde III Seite 1
Datenschutzbeschwerde III Seite 2
Beschwerde Volksanwaltschaft
Kosten:
0 €
Status:
Beschwerde abgewiesen
Die Beschwerde bei der Volksanwaltschaft beschäftigt sich damit, dass mir die OBS innerhalb der gesetzten Frist von 4 Wochen weder einen Bescheid zugesandt noch meine Fragen zu den Themen Zwangsanmeldung und den Versand von Werbe-Flyern beantwortet hat.
Ich hatte die Online-Möglichkeit zur Erstellung einer Beschwerde bei der Volksanwaltschaft gewählt, da dies am einfachsten und kostenlos ist.
Wie bereits in der Einleitung erwähnt, hatte ich in meiner Beschwerde dargelegt, dass sich die OBS meiner Meinung nach nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hat, indem sie mich zwangsangemeldet hat, ohne zuvor eine Bestätigung meiner Daten einzuholen. Wären die Daten fehlerhaft, müsste ich jetzt reagieren und eine Korrektur beantragen.
Wie ich im Zusammenhang mit meiner eigenen Zahlungsaufforderung bereits beschrieben hatte, dient diese Zwangsanmeldung meiner Ansicht nach dazu, die Menschen zum Handeln zu zwingen.
Dabei stelle ich mir die Frage, ob die OBS als staatlich beliehenes Unternehmen überhaupt in der Lage ist, die ihr übertragenen staatlichen Aufgaben zu erfüllen, wenn sie sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält?
Weitere Fragen zur OBS findet ihr hier.
Die Volksanwaltschaft hatte erfreulicherweise recht schnell reagiert, aber meine Beschwerde leider abgelehnt.
Auf der ersten Seite ging die Volksanwaltschaft auf die Zwangsanmeldung durch die OBS ein und dass diese dazu berechtigt sei, mich anzumelden.
Der pensionierte Verwaltungsrichter Hr. Geko hatte diese Vorgehensweise auch in seinem YouTube Video (Geko - Richter der Neuen Zeit) erläutert.
Auf der zweiten Seite ging die Volksanwaltschaft dann auf das Thema Ermittlung meiner Daten ein, und dass diese aus dem ZMR (zentralen Melderegister) stammen.
Im vorletzten Absatz hatte die Volksanwaltschaft mich dann noch darauf hingewiesen, dass die Frist für die OBS 6 Monate beträgt.
Das finde ich natürlich klasse: Die OBS darf die Menschen mit 2- und 4-wöchigen Fristen drangsalieren, aber andersherum müssen die Menschen bis zu 6 Monate auf eine Antwort warten...
Bescheidanforderung
Kosten:
4,50 €
Status:
erledigt
Nachdem ich meine Zahlungsaufforderung Ende September 2024 erhalten hatte, kümmerte ich mich innerhalb der 2 Wochen Frist um meine Bescheidanforderung von der OBS. Die Kosten per Einschreiben (Eco) seht ihr oben.
Hier könnt ihr die Mustervorlage für die Bescheidanforderung, mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Beneder, herunterladen.
Die Mustervorlage für die Bescheidanforderung nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung bzw. Zahlungserinnerung, mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Todor-Kostic, herunterladen.
Hier könnt ihr die Mustervorlage für die Bescheidanforderung, mit freundlicher Genehmigung der MfG Österreich, herunterladen.
Die Bescheidanforderung hat den Vorteil, dass sie aufschiebende Wirkung hat, was die OBS Gebühren betrifft. Bis ich den Bescheid nicht bekommen habe, muss ich diese Gebühren nicht bezahlen.
Wie in meinem Blogbeitrag Eigene Zahlungsaufforderung nach 10 Monaten erhalten! beschrieben, entschied ich mich bei meiner Bescheidanforderung von der OBS für die Mustervorlage der Kanzlei Beneder, da darin auch gleich einige kritische Fragen gestellt werden. Da ich die OBS nicht per E-Mail oder Fax kontaktieren wollte, habe ich die entsprechende Zeile durchgestrichen.
Dieses Schreiben hatte ich noch mit weiteren Fragen ergänzt, um die von der OBS vorgenommene Zwangsanmeldung und den Versand von Werbe-Flyern zu klären.
Das erste Antwortschreiben der OBS könnt ihr hier nachlesen.
Bescheidanforderung von der OBS Seite 2
Besonders spannend wird die Antwort auf die letzte Frage sein: Warum weist die OBS bei Umsätzen von ca. 35 Mio. € lediglich einen Bilanzgewinn von 19.347,82 € aus?
Einspruch gegen automatisierten Bescheid
Kosten:
??? €
Status:
Coming Soon
Den Einspruch gegen den automatisierten Bescheid werde ich hier posten, sobald ich diesen bekommen habe.
Einspruch gegen automatisierten Bescheid Seite 1
Beschwerde Bundesverwaltungsgericht
Kosten:
50 €
Status:
Beschwerde eingereicht
Meinen Widerspruch gegen den Bescheid in Form einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht seht ihr unten.
Hier könnt ihr die eigene überarbeitete Mustervorlage für die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, mit freundlicher Unterstützung durch Thomas aus der Community, herunterladen.
Wenn ihr auf Grund der alten eigenen Beschwerdemustervorlage vom Gericht einen Mängelbehebungsauftrag bekommen habt, könnt ihr hier die dafür notwendige Mängelbehebungsvorlage herunterladen.
Hier könnt ihr die Mustervorlage für die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, mit freundlicher Genehmigung der MfG Österreich, herunterladen.
Die Kosten für die Einreichung einer Beschwerde seht ihr oben + ggf. Anwaltskosten.
Es besteht noch keine Anwaltspflicht. Ich werde allerdings mit meinem Anwalt besprechen, ob es nicht Sinn macht, von Anfang an einen Rechtsbeistand dabei zu haben, um mehr Argumente in die Beschwerde einfließen zu lassen.
Das Rechtsschutzpaket der Kanzlei Todor-Kostic, um eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht einreichen lassen zu können, gibt es leider nicht mehr.
Wenn ihr mich bei meiner Beschwerde unterstützen möchtet, könnt ihr dies über meine Amazon Wunschliste oder Buy Me a Coffee tun.
Diese Beschwerde und alle folgenden Klagen haben den Vorteil, dass sie aufschiebende Wirkung haben, was die OBS Gebühren betrifft. Bis es eine gerichtliche Entscheidung gibt, muss ich diese Gebühren nicht bezahlen.
Die Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht für 2024 hatte ich am 07.01.2026 vorab per E-Mail, Fax und Formular auf der OBS Webseite eingelegt.
Beschwerde Verfassungsgerichtshof
Kosten:
340 €
Status:
Coming Soon
Sollte meine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht abgewiesen werden, werde ich Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof einreichen.
Die Kosten für die Einreichung einer Beschwerde seht ihr oben + ggf. Anwaltskosten für die Einleitung des Verfahrens.
Die Kanzlei Scheer hat mir zu den Kosten Folgendes mitgeteilt: Wenn die Verfassungsgerichtshofbeschwerde erfolgreich ist, würde dieser Betrag refundiert werden. Darüber hinaus verlangt die Kanzlei Scheer keine Anwaltsgebühren für die Einbringung der Verfassungsgerichtshofbeschwerde.
Wenn ihr mich bei meiner Beschwerde unterstützen möchtet, könnt ihr dies über meine Amazon Wunschliste oder Buy Me a Coffee tun.
Es besteht für die Einleitung des Verfahrens Anwaltspflicht.
Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof Seite 1
Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof Seite 2
Revision Verwaltungsgerichtshof
Kosten:
340 €
Status:
Coming Soon
Sollte meine Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof abgewiesen werden bzw. die elementaren, verfassungsrechtlichen Aspekte geklärt sein, werde ich Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof einreichen.
Die Kosten für die Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof seht ihr oben + ggf. Anwaltskosten für die Einleitung des Verfahrens.
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Es besteht für die Einleitung des Verfahrens Anwaltspflicht.
Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof Seite 1
Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof Seite 2
Beschwerde Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Kosten:
ca. 45 €
Status:
Coming Soon
Sollte meine Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof abgewiesen werden, werde ich Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen.
Die Portokosten sehr ihr oben.
Die Kosten für die Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte werde ich hier posten, sobald ich sie kenne.
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Nach der Annahme des Verfahrens besteht Anwaltspflicht.
Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Seite 1
Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Seite 2























