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Fragensammlung zur OBS
Hier findet ihr meine eigenen Fragen sowie der Kanzleien Beneder, Todor-Kostic und aus der Community, die ich der OBS immer mal wieder per Einschreiben zuschicken werde.
Dies dient dazu, für mich relevante und ungeklärte Fragen beantwortet zu bekommen und der OBS zu zeigen, dass ich mit vielen Dingen nicht einverstanden bin.
Sollte ich nur Textbausteine als Antwort bekommen, hake ich natürlich nach. ;-)
Unter den Fragen werden dann auch die Antworten der OBS veröffentlicht.
Wenn ihr weitere Fragen an die OBS habt, dann kontaktiert mich für die Veröffentlichung.
Inhaltsverzeichnis
Meine Fragen
Mit dieser Frage möchte ich herausfinden, ob es für die Zwangsanmeldung wirklich eine rechtliche Grundlage gibt.
In meiner eigenen Zahlungsaufforderung wurde nämlich darauf hingewiesen, dass ich "gemäß § 14 (1) ORF-Beitrags-Gesetz 2024 (BGBI.I Nr. 112/2023) für den ORF-Beitrag angemeldet" wurde.
Im § 14 (1) ORF-Beitrags-Gesetz 2024 ist die Zwangsanmeldung durch die OBS allerdings nicht definiert!
Nachlesen könnt ihr dies hier (Seite 5 von 8).
Frage gestellt
Die ersten Fragen an die OBS hatte ich zusammen mit meiner Bescheidanforderung am 11.10.24 abgeschickt.
Zur Beantwortung meiner Fragen hatte ich eine Frist von 4 Wochen gesetzt. Denn was die OBS kann, kann ich auch. ;-)
Natürlich hat die OBS die Frist nicht eingehalten, lediglich mit Textbausteinen geantwortet und um Geduld gebeten, wie aus dem ersten Antwortschreiben der OBS hervorgeht.
Wenn ihr der OBS diese oder eigene Fragen schicken möchtet, könnt ihr dies mit meiner Vorlage gerne tun. Ihr müsst lediglich die rot markierten Stellen anpassen, eure eigenen Fragen eintragen und dann den Brief als Einschreiben verschicken, damit die OBS auch etwas zu tun hat.
Wie ihr im ersten Antwortschreiben der OBS sehen könnt, wurde mir das Schreiben zwar vor Ablauf der Frist zugeschickt, jedoch keine einzige Frage zu meiner Zufriedenheit beantwortet.
Mit den von der OBS verwendeten Textbausteinen gebe ich mich natürlich nicht zufrieden. Auch werde ich ihr den Gefallen um Geduld nicht erfüllen!
Demnächst werde ich die OBS erneut anschreiben, sie darauf hinweisen, dass weder die Frist eingehalten wurde noch meine Fragen beantwortet wurden und ich daher bereits eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft eingereicht habe.
Dieses Schreiben an die OBS werde ich gleich mit weiteren Fragen ergänzen, damit ihr nicht langweilig wird. ;-)
Erstes Antwortschreiben der OBS Seite 2
Die nächsten Fragen an die OBS hatte ich zusammen mit der Mustervorlage bzgl. des Ermittlungsverfahrens am 24.10.25 abgeschickt.
Dem einen oder anderen wird auffallen, dass die Frist weit in der Zukunft liegt - genauer gesagt 6 Monate -, denn Behörden haben solange Zeit, um Fragen zu beantworten.
Wir, die Bürger, hingegen, werden mit teilweise recht knappen 2 Wochen drangsaliert...
Fragen der Kanzlei Beneder
- Wurde der Betrag von EUR 15,30 pro Monat bereits durch den Stiftungsrat genehmigt und entsprechend dem Gesetz überprüft? ¹
- Wie kommen Sie auf den Monatsbetrag von EUR 15,30? ¹
- Weiteres stelle ich an Sie die Frage, ob Sie als juristische Person überhaupt zur Erlassung von Bescheiden gesetzlich berechtigt sind? ¹
- Durch welchen Akt wurde Ihnen die hoheitliche Kompetenz der Bescheiderlassung übertragen? ¹
- Warum werden Inkassoinstitute bemüht, wenn Rückstandsausweise möglich sind? ¹
- Warum hat Ihr Unternehmen bei Umsätzen in der Größenordnung von 35 Mio. nur einen Bilanzgewinn von EUR 19.347,82? ¹
- Haben Sie ein gutes Gefühl dabei, wenn Sie ORF-Beiträge einfordern von Personen, die den ORF nicht sehen können oder nicht sehen wollen? ²
- Sind Sie der Auffassung, dass der ORF effizient als vierte Staatsgewalt die drei anderen Staatsgewalten überwacht? Dies bei erheblichen Werbeeinschaltungen der öffentlichen Hand? ²
- Wie können Sie es rechtfertigen, dass Kleinunternehmer mit geringem Einkommen noch einmal einen ORF-Beitrag zahlen sollen? ²
¹ Quelle: https://t.me/geroldbeneder/13443
² Quelle: https://t.me/geroldbeneder/13263
Fragen der Kanzlei Todor-Kostic
Coming Soon
Fragen der Community
Wenn ihr weitere Fragen habt, dann kontaktiert mich für die Veröffentlichung.
Ich werde den Vornamen mit der Frage veröffentlichen. Falls ihr dies nicht möchtet, schreibt bitte zu eurer Frage "anonym" und ich werde dies entsprechend berücksichtigen.
Vorname | Frage |
|---|---|
Thomas | Im Art 1 Abs 1 BVG-Rundfunk hat der Gesetzgeber für Rundfunk ein Allgemeinheitsgebot normiert. Im Gegensatz dazu hat der ORF die Plattform simpliTV als neuen Standard für Antennen-TV vorgestellt; deren verschlüsseltes Angebot kann nicht an die Allgemeinheit gerichtet sein. Auch Satelliten- und Kabel-TV sind nicht an die Allgemeinheit gerichtet. Wie erfüllt der ORF im TV-Sektor seinen technischen Versorgungsauftrag? |
Thomas | An die Nutzer der kommerziellen simpliTV-Plattform werden verschlüsselt vier ORF-Vollprogramme in HD-Qualität verbreitet. Der Allgemeinheit werden im Rahmen der Grundversorgung nur zwei Programme in minderer SD-Qualität angeboten, bei gleicher Beitragszahlung. Wie ist dies mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz vereinbar? |
Thomas | Auf der Webpräsenz des ORFs (https://digital.orf.at/cardless/) wird die (kommerzielle) terrestrische HD-Empfangsmöglichkeit ausgiebig beschrieben, einschließlich detaillierter Informationen zu der technischen Umsetzung auf der Folgeseite. Über die öffentlich-rechtliche Grundversorgung wird nur durch einen einzigen Satz informiert, die technische Umsetzung ist nicht beschrieben und dieser Satz wurde auch erst fünf Jahre nach der ersten Senderumstellung ergänzt. Wie ist dies mit dem Objektivitätsgebot aus dem ORF-G vereinbar? Sollen betroffene Rundfunkteilnehmer entschädigt werden, für diese arglistige Täuschung? Ggf. wie? |
Thomas | Dieser eine Satz widerspricht der Ankündigung im Digitalisierungskonzept (Bescheid KOA 4.200/15-034, Spruchpunkt 2.3.5, letzter Satz auf Seite 21), derzufolge die Grundversorgung zum Zeitpunkt der ORF-Bekanntgabe (2022) schon längst (seit 2018) hätte eingestellt worden sein sollen. Wie erklärt sich dieser Widerspruch, wie ist er mit dem Objektivitätsgebot vereinbar, und wie lang soll er bestehen bleiben? |



